Wer in Italien eine Immobilie kaufen will, sollte den Ablauf vorher genau kennen. Der Kauf ist rechtlich klar geregelt, folgt aber einer anderen Logik als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Entscheidend sind ein sauber formulierter Vorvertrag, eine gründliche Prüfung der Unterlagen und die richtige steuerliche Einordnung. Gerade für ausländische Käufer liegt das Risiko selten im eigentlichen Kaufakt, sondern fast immer in Details, die vor dem Notartermin übersehen wurden. Das italienische Notariat und die Steuerbehörde beschreiben den Ablauf und die steuerlichen Regeln vergleichsweise klar.
Wer in Italien eine Immobilie kaufen darf
Für Bürger aus EU-Staaten ist der Immobilienkauf in Italien grundsätzlich ohne besondere Hürden möglich. Bei Käufern aus Nicht-EU-Staaten kann die sogenannte Gegenseitigkeit relevant sein. Das bedeutet vereinfacht: Es muss geprüft werden, ob ein italienischer Staatsbürger im Herkunftsstaat des Käufers in vergleichbarer Weise Immobilien erwerben könnte. Das Notariat weist zugleich darauf hin, dass diese Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich ist, etwa bei bestimmten Aufenthaltstiteln. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Codice Fiscale steht am Anfang
Vor dem Kauf braucht der Käufer in der Regel einen Codice Fiscale, also die italienische Steuernummer. Die Agenzia delle Entrate erklärt, dass auch im Ausland lebende Personen diese Nummer über die italienische Auslandsvertretung beantragen können. Ohne Codice Fiscale lässt sich ein Immobilienkauf praktisch nicht ordentlich vorbereiten und abwickeln.
Das Kaufangebot: Proposta d'Acquisto
In vielen Fällen beginnt der Kauf mit einer Proposta d'Acquisto, also einem schriftlichen Kaufangebot. Dieses Dokument wird von ausländischen Käufern oft unterschätzt. Sobald ein Angebot verbindlich formuliert und angenommen ist, kann es bereits erhebliche rechtliche Wirkung entfalten. Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob eine geleistete Zahlung als caparra confirmatoria oder als bloßer Kaufpreisvorschuss ausgestaltet ist. Diese Unterscheidung ist juristisch nicht nebensächlich, sondern kann im Streitfall über Rücktrittsfolgen und Zahlungsansprüche entscheiden.
Der Vorvertrag: Compromesso oder Contratto Preliminare
Der eigentliche Vorvertrag ist der Contratto Preliminare, häufig auch Compromesso genannt. In ihm verpflichten sich Käufer und Verkäufer, den späteren notariellen Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen. Der Vorvertrag sollte nicht als Übergangsdokument behandelt werden, sondern bereits alle wesentlichen Punkte des Geschäfts enthalten: Kaufpreis, Zahlungsstruktur, Fristen, Übergabe, Inventar, Garantien, aufschiebende Bedingungen und gegebenenfalls Pflichten des Verkäufers, Unterlagen oder Genehmigungen nachzureichen. Das italienische Notariat weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vorvertrag sämtliche wichtigen Klauseln der späteren Veräußerung enthalten sollte.
Hinzu kommt ein Punkt, den viele Käufer nicht kennen: Der Vorvertrag muss registriert werden. Das Notariat nennt dafür grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen ab Perfektion des Vorvertrags beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von der Annahme des Angebots Kenntnis erhält. Wird der Vorvertrag notariell beurkundet, übernimmt die Registrierung der Notar.
Caparra und Acconto: kein sprachliches Detail
Im Alltag wird häufig schlicht von einer „Anzahlung" gesprochen. Juristisch ist das zu ungenau. Die caparra confirmatoria ist eine Sicherungsleistung mit eigener Rechtsfunktion. Der acconto prezzo ist dagegen ein Vorschuss auf den Kaufpreis. Auch steuerlich ist der Unterschied relevant. Wer diese Begriffe im Vorvertrag unsauber verwendet, schafft unnötige Risiken. Gerade deshalb sollte jeder Vorvertrag vor Unterschrift inhaltlich geprüft werden.
Die Due Diligence ist der entscheidende Teil des Kaufs
Der wichtigste Teil des gesamten Prozesses findet nicht beim Notar statt, sondern davor. Vor dem Rogito sollten Eigentumsverhältnisse, Kataster- und Grundbuchdaten, Hypotheken, Wegerechte, Baurechtslage, eventuelle Abweichungen vom genehmigten Zustand und die tatsächliche Nutzbarkeit der Immobilie geprüft werden. Bei Landhäusern, Objekten mit Umbauten, Häusern in historischen Ortskernen oder Immobilien mit Vermietungsabsicht ist diese Prüfung besonders wichtig. Ein schönes Exposé ersetzt keine saubere Dokumentenlage.
Der Notar: zentral, aber nicht parteiisch
Der endgültige Kaufvertrag heißt Rogito Notarile. Er wird vor einem italienischen Notar unterzeichnet. Der Notar ist in Italien ein unparteiischer öffentlicher Amtsträger. Er sorgt für die gesetzlich richtige Form des Geschäfts, prüft zentrale rechtliche Punkte und veranlasst die erforderlichen Registervorgänge. Er ist aber nicht der persönliche Interessenvertreter des Käufers. Wer wirtschaftliche, technische oder taktische Risiken abgesichert haben will, darf diese Prüfung nicht allein dem Notartermin überlassen.
Wer nicht sicher Italienisch spricht, sollte keine Urkunde unterschreiben, die nicht vollständig verstanden wurde. Gerade bei grenzüberschreitenden Käufen ist sprachliche Klarheit kein Komfort, sondern Voraussetzung für einen sicheren Abschluss.
Welche Steuern beim Immobilienkauf in Italien anfallen
Die steuerliche Behandlung hängt im Kern von zwei Fragen ab: Greift die Prima-Casa-Begünstigung oder nicht? Und erfolgt der Kauf von einer Privatperson oder von einem Unternehmen, dessen Verkauf der Mehrwertsteuer unterliegt? Die italienische Steuerbehörde unterscheidet diese Fälle klar.
Kauf von einer Privatperson
| Steuerart | Prima Casa | Ohne Prima Casa |
|---|---|---|
| Registersteuer | 2 % des Katasterwertes | 9 % des Katasterwertes |
| Hypothekensteuer | € 50 (Pauschale) | € 50 (Pauschale) |
| Katastersteuer | € 50 (Pauschale) | € 50 (Pauschale) |
Kauf von einem Unternehmen
| Steuerart | Prima Casa | Ohne Prima Casa |
|---|---|---|
| IVA (Mehrwertsteuer) | 4 % des Kaufpreises | 10 % (Luxus: 22 %) |
| Registersteuer | € 200 (Pauschale) | € 200 (Pauschale) |
| Hypothekensteuer | € 200 (Pauschale) | € 200 (Pauschale) |
| Katastersteuer | € 200 (Pauschale) | € 200 (Pauschale) |
Was „Prima Casa" wirklich bedeutet
Die Prima-Casa-Begünstigung ist nicht einfach gleichbedeutend mit „erste Immobilie in Italien". Sie hängt an mehreren gesetzlichen Voraussetzungen. Die Steuerbehörde weist unter anderem darauf hin, dass die Vergünstigung nicht greift, wenn der Käufer bereits im selben Comune bestimmte Wohnrechte an einer anderen Immobilie hält, und dass bestimmte Luxus-Kategorien ausgeschlossen sind. Zu diesen ausgeschlossenen Kategorien gehören insbesondere A/1, A/8 und A/9. Ob die Begünstigung greift, muss deshalb immer im konkreten Fall geprüft werden.
Kaufpreis oder Katasterwert?
Beim Kauf von Wohnimmobilien von Privatpersonen kann unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte prezzo-valore-System relevant sein. Dann wird die Registersteuer nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis, sondern nach dem Katasterwert berechnet. Das kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Der tatsächliche Kaufpreis muss im Vertrag trotzdem korrekt angegeben werden. Auch hier gilt: Der konkrete Fall gehört vor dem Rogito sauber geprüft.
Auch der Vorvertrag löst Steuern aus
Viele Käufer konzentrieren sich nur auf die Steuern beim endgültigen Kaufvertrag. Das ist zu kurz gedacht. Schon der Vorvertrag ist steuerlich relevant. Das Notariat nennt hierfür insbesondere eine feste Registersteuer von 200 Euro, außerdem 0,5 Prozent auf eine vereinbarte caparra confirmatoria und bei nicht der IVA unterliegenden Kaufpreisvorschüssen grundsätzlich 3 Prozent auf bestimmte acconti. Bereits gezahlte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen später angerechnet werden.
Wird der Vorvertrag zusätzlich transkribiert, entstehen weitere Kosten. Das Notariat nennt dafür unter anderem eine feste Transkriptionssteuer von 200 Euro sowie feste Gebühren. Die Transkription kann in bestimmten Konstellationen einen wichtigen zusätzlichen Schutz bieten.
Welche Nebenkosten Käufer zusätzlich einplanen sollten
Neben den Steuern fallen regelmäßig weitere Kosten an: Notar, Makler, technische Prüfung, gegebenenfalls anwaltliche Begleitung, Übersetzungen, Vollmachten und bei komplexeren Fällen zusätzliche Nachprüfungen. Für diese Positionen gibt es keine seriöse Einheitspauschale, die in jedem Fall passt. Wer sauber kalkulieren will, lässt sich die voraussichtlichen Nebenkosten früh und objektbezogen aufschlüsseln.
Laufende Steuern nach dem Kauf
Mit dem Kauf ist die steuerliche Seite nicht erledigt. Eigentümer sollten die laufenden Abgaben ebenfalls im Blick haben.
Für die Hauptwohnung gibt es in Italien im Grundsatz Begünstigungen beziehungsweise häufig eine Befreiung von der IMU, allerdings nicht in allen Fällen; für bestimmte Luxus-Kategorien gelten Ausnahmen. Für Zweitwohnsitze ist IMU regelmäßig ein Thema.
Wer die Immobilie vermieten will, muss außerdem die Einkommensbesteuerung und die aktuellen Regeln zur Cedolare Secca beachten. Für Kurzzeitvermietungen weist die Steuerbehörde ausdrücklich darauf hin, dass ab dem Steuerzeitraum 2026 die Anwendbarkeit der Cedolare Secca nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist. Dieser Punkt sollte vor einer geplanten Ferienvermietung sauber geprüft werden.
Wie lange ein Immobilienkauf in Italien dauert
Einfache Käufe lassen sich oft innerhalb weniger Monate abschließen. Komplexere Fälle dauern deutlich länger. Verzögerungen entstehen meist nicht durch den notariellen Akt selbst, sondern durch fehlende Unterlagen, unklare Bauunterlagen, Belastungen, Finanzierungen oder Nachbesserungen vor dem Rogito. Wer früh sauber prüft, spart am Ende fast immer Zeit.
Fazit
Ein Immobilienkauf in Italien ist gut machbar, wenn der Ablauf ernst genommen wird. Entscheidend sind klare Verträge, vollständige Unterlagen, eine realistische steuerliche Einordnung und genügend Zeit für die Prüfung vor dem Rogito. Die größten Fehler passieren nicht beim Notar, sondern davor.